AGB

AGB

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit Hauptstadt-Domizil respektive der Familie Britta Fehmer als Vermieter abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
    Die AGB hängen in der Ferienwohnung aus und werden den Mietern mit dem Vertrag gesondert ausgehändigt. Durch den Aushang sind die AGB den Mietvertragsparteien in ausreichender Form zur Kenntnis gebracht.
  2. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  3. Mündliche oder schriftliche Reservierungen treten erst bei Empfang der Anzahlung bzw. der vollen Zahlung oder anderweitiger Bestätigung durch den Vermieter in Kraft.
  4. Die reservierte Ferienwohnung steht dem Gast ab dem im Mietvertrag genannten Zeitpunkt zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis um 11 Uhr zu räumen, sofern keine andere Zeit im Mietvertrag hinterlegt ist.
  5. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft, als die im Mietvertrag angegebene, vereinbart wurde, behält sich der Vermieter vor, die Ferienwohnung nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Eine spätere Ankunft muss vom Gast am Anreisetag bis 18 Uhr, möglichst aber früher, dem Vermieter mitgeteilt werden.
  6. Bei einem zu späten Eingang der Zahlungen besteht kein Rechtsanspruch mehr auf das im Vertrag erwähnte Mietobjekt.
  7. Der Vermieter haftet nicht für Personen- und / oder Sachschäden aller Art während des Aufenthalts im Mietobjekt oder am Grundstück.
  8. Der Mieter haftet für die von ihm oder für die von mit ihm reisenden weiteren Mietern verursachten Schäden an Gegenständen im Mietobjekt oder an Gegenständen, die zum Mietobjekt gehören.
  9. Der Mietvertrag (schriftlich oder mündlich) erstreckt sich auf die maximal im Mietvertrag erwähnte Personenanzahl.
  10. Tiere jeglicher Art mitzubringen ist grundsätzlich unzulässig bzw. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung / Genehmigung des Vermieters.
  11. Mit der Unterschrift erklärt der Hauptmieter, dass er für die anderen Personen vertretungsberechtigt ist. Alle Personen haften als Mietergesellschaft für die Erfüllung des Vertrages.
  12. In den nachfolgend aufgeführten Fällen ist dem Mieter die bestellte, aber nicht erbrachte vertragliche Leistung zu berechnen, auch wenn sie nur teilweise storniert wird (z.B. Anreise einer reduzierten Personenanzahl, verkürzter Zeitraum…). Die Leistung kann demnach die Logis der Gäste sowie zusätzlich vereinbarte Leistungen beinhalten.
    Die Stornierungsgebühren werden um den Betrag des Logis vermindert, die durch Weitervermietung der stornierten Ferienwohnung zum bestellten Termin erzielt werden können.
    Eine Erstattung der Mietsumme erfolgt in keinem Fall. An dieser Stelle wird eine Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

    • Stornierung zwischen dem 40. und dem 16. Tag vor dem Anreisetag: Berechnung von 30 Prozent der bestellten Leistung.
    • Stornierung zwischen dem 15. und dem 8. Tag vor dem Anreisetag: Berechnung von 60 Prozent der bestellten Leistung.
    • Stornierung zwischen dem 7. und dem 2. Tag vor dem Anreisetag: Berechnung von 80 Prozent der bestellten Leistung.
    • Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Anreisetag: Berechnung der Gesamtsumme der bestellten Leistung.
  13. Die im Mietvertrag erwähnte Kaution wird nach ordentlicher Rückgabe (schadenfrei und besenrein) und Prüfung der Ferienwohnung durch den Vermieter oder einer bestellten Person direkt am Abreisetag bzw. in besonderen Fällen bis maximal eine Woche nach Verlassen der Wohnung zurück gezahlt. Etwaige Schäden, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, müssen vom Mieter erstattet werden.
  14. Das Rauchen ist in der Ferienwohnung mit Rücksicht auf nachfolgende Gäste nicht gestattet.
  15. Mündliche und schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht des Schrifterfordernisses.
  16. Der Gerichtsstand ist Berlin.